Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit

Expertise

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit liegt uns am Herzen.

Die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit hat sich als bevorzugter Streitbeilegungsmechanismus für grenzüberschreitende Transaktionen weltweit etabliert.

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche und langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in bedeutenden Schiedsverfahren vor allen großen Schiedsinstituten sowie in ad hoc Schiedsverfahren in einer Vielzahl von Rechtsordnungen.

Unsere hochspezialisierte Fachkompetenz umfasst insbesondere die Erstellung maßgeschneiderter Streitbeilegungsklauseln, die Begleitung und Vertretung im Vorfeld einer Auseinandersetzung, insbesondere bei Mediation und anderen außer(schieds-)gerichtlichen ADR - Verfahren, Parteienvertretung in institutionellen und ad hoc Schiedsverfahren und in staatlichen Gerichtsverfahren bei der Vollstreckung und Anfechtung von Schiedssprüchen sowie im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes.

Die Juristen unserer Sozietät sind in der Welt der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit präsent und anerkannt, sowohl als Parteienvertreter und Schiedsrichter als auch als Fachvortragende. Unser Blick hinter die Kulissen und unser starkes Netzwerk von internationalen Partnern – bestehend aus Anwälten wie auch wirtschaftlichen und technischen Sachverständigen – ermöglichen es uns, selbst die komplexesten Streitfälle für unsere Mandanten erfolgreich zu bewältigen.

Wir sind besonders stolz darauf, für unsere Mandanten kreative und innovative Lösungen zu finden, die über die üblichen Fragen eines Streitfalls hinaus gehen. Wir sind international führende Persönlichkeiten in der Welt der Schiedsgerichtsbarkeit. Unsere unmittelbare Erfahrung in den wichtigsten Industriezweigen der heutigen Wirtschaft erlaubt es uns, auf die speziellen Anforderungen jedes Falls individuell einzugehen und die bestmögliche rechtliche, strategische und wirtschaftliche Beratung zu bieten.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist für uns nicht nur eine einmalige Angelegenheit: Es ist das, was wir am besten können. Kein Fall ist uns zu klein aber auch kein Verfahren ist zu komplex. Unsere Erfahrung hat uns gelehrt, dass durch eine entsprechende Planung und Berücksichtigung aller verfügbaren Schutzmechanismen bei der Vertragsgestaltung Streitigkeiten weitgehend vermeidbar sind. Das beste Verfahren ist jenes, zu dem es erst gar nicht kommen muss.

 

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