Glossar

A

Ad hoc Schiedsverfahren

In einem ad hoc Schiedsverfahren erfolgt die Administration des Verfahrens nicht durch eine Institution, sondern obliegt weitgehend den Schiedsrichtern. Die Verfahrensregeln können von den Parteien weitgehend frei vereinbart werden. In vielen Fällen sehen Parteien für ad hoc Verfahren die Anwendung der UNCITRAL Regeln vor.

Adjudikation

Als Adjudikation bezeichnet man ein außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument, das vor allem in Baukonflikten zur Anwendung kommt. Die Entscheidung trifft eine Einzelperson (sole adjudicator) oder eine Personengruppe (board of adjudicators), üblicherweise binnen sehr begrenzter Zeit. Diese Entscheidung ist bindend, sofern sie von den Partien nicht angefochten und ein gerichtliches Verfahren oder ein Schiedsverfahren geführt wird.

Alternative Streitbeilegung

Alternative Streitbelegung („Alternative Dispute Resolution“) ist ein Begriff für Mechanismen, die eine Alternative zur gerichtlichen Streitbelegung darstellen. Typische Mechanismen der alternativen Streitbelegung sind Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation und Adjudikation.


B

Bilaterales Investitionsschutzabkommen

Bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) sind internationale Verträge zwischen zwei Staaten, die Bedingungen und Voraussetzungen für direkte Auslandsinvestitionen der Staatsbürger eines dieser Staaten im jeweils anderen Staat schaffen. BITs beinhalten eine Reihe von Garantien für Investoren, einschließlich der Zuständigkeit von Schiedsgerichten zur Entscheidung über Ansprüche aus der behaupteten Verletzung der Investorenrechte.

Für weitere Informationen zu Bilateralen Investitionsschutzabkommen, siehe UNCTAD Investment Policy sowie ICSID.


C

Chinesische Internationale Wirtschafts- und Handelsschiedskommission (CIETAC)

Die Chinesische Internationale Wirtschafts- und Handelsschiedskommission (CIETAC) ist eine Schiedsinsitution mit Sitz in China. Sie verwaltet Schiedsverfahren nach ihrer eignen Verfahrensordnung, den CIETAC Schiedsregeln.

Weitere Informationen finden Sie auf der CIETAC homepage.


D

Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, kurz DIS, ist eine Schiedsinstitution mit Sitz in Deutschland. Sie verwaltet Schiedsverfahren nach ihrer eigenen Verfahrensordnung, der DIS-Schiedsgerichtsordnung.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der DIS zu finden.


E

Eskalationsklausel (MDR clause)
Eskalationsklause (MDR clause)

Mit dem Abschluss einer Eskalationsklausel („Multi-tiered dispute resolution clause", kurz „MDR Clause") vereinbaren die Partien ein Streitbeilegungsverfahren, das aus mehreren Schritten besteht. Dieses beginnt oft mit der Notifikation des Rechtsstreites, woran üblicherweise ein konsensualer Streitbeilegungsversuch anschließt. Ist eine Einigung nicht möglich, wird der Rechtsstreit vor einem Schiedsverfahren oder vor einem staatlichen Gericht ausgetragen.


F

Fast-Track Schiedsverfahren

Der Begriff Fast-Track Verfahren, oder beschleunigtes Verfahren, bezeichnet Schiedsverfahren, die innerhalb einer bestimmten Frist abzuschließen sind. Obwohl Fast-Track Verfahren über einen gewissen Zeitraum eine wesentliche Belastung für die Parteien, deren Vertreter und die involvierten Schiedsrichter darstellen können, reduzieren sie auch die Zeit von der Einleitung des Verfahrens bis zur Fällung des Schiedsspruches und stellen deshalb oft eine gute Möglichkeit dar, einen Streitfall möglichst rasch und effizient beizulegen. Einige Schiedsinstitutionen bieten in unterschiedlichem Ausmaß spezielle Regeln für Fast-Track Verfahren an. Diese Regeln gelangen grundsätzlich aufgrund ausdrücklicher Parteienvereinbarung oder bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, z.B. Unterschreitung eines gewissen Streitwerts, zur Anwendung.


I

International Centre for Dispute Resolution (ICDR)

Das International Centre for Dispute Resolution (ICDR) ist die internationale Abteilung der AAA. Sie wurde im Jahr 1996 gegründet und hat zum Ziel, die durch die AAA in den Vereinigten Staaten angebotenen Leistungen auch außerhalb der USA anzubieten.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des ICDR zu finden.

Internationale Anwaltsvereinigung (IBA)

Die Internationale Anwaltsvereinigung (IBA) ist eine weltweite Vereinigung von Anwälten, die dem internationalen Informationsaustausch dient und es sich zur Aufgabe gemacht hat, Rechtsreformen im internationalen Kontext mitzugestalten. Auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit zählen die IBA Rules, sowie die IBA Guidelines zu den wichtigsten Publikationen der IBA.

Für weitere Informationen, siehe die Homepage der internationalen Anwaltsvereinigung.

Internationale Handelskammer (ICC)

Die Internationale Handelskammer (ICC) ist eine internationale, nicht-staatliche Institution mit Sitz in Paris, Frankreich. Sie hat eine Vielzahl von Betätigungsfeldern im Bereich des internationalen Handels. Die ICC hat sich als einer der Hauptanbieter von Dienstleistungen im Bereich der institutionalisierten Schiedsgerichtsbarkeit etabliert und administriert jedes Jahr hunderte Schiedsverfahren nach den ICC Regeln.

Für weitere Informationen, siehe die Homepage der ICC.

Internationale Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC)

Dieas Internationale Schiedsinstitutiongericht der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) ist eine Schiedsinstitution mit Sitz in Wien, Österreich. Es ist ein Teil der Wirtschaftskammer Österreich und administriert internationale Schiedsverfahren nach den Wiener Regeln.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des VIAC zu finden.

Internationaler Schiedsgerichtshof London (LCIA)
London Court of International Arbitration (LCIA)

Das Londoner Internationale Schiedsgericht (LCIA) ist eine Schiedsinstitution mit Sitz in London. Es administriert Schiedsverfahren nach seiner eigenen Verfahrensordnung.

Weitere Informationen sowie die Verfahrensordnung sind auf der Homepage der LCIA zu finden.

Internationaler Sportgerichtshof (CAS)

Der Internationale Sportgerichtshof („Court of Arbitration for Sport" CAS oder Tribunal Arbitral du Sport (TAS)) wurde vom Internationalen olympischen Komitee im Jahr 1984 gegründet. Der Internationale Sportgerichtshof verfügt über eine Verfahrensordnung für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sportrechts. Dabei handelt es sich einerseits um disziplinarrechtliche Angelegenheiten, wie die Zulassung von Athleten zu Sportwettbewerben oder die Behandlung von Dopingvergehen, andererseits aber auch wirtschaftliche Streitigkeiten der Sportindustrie, wie Fernseh-Übertragungsrechte oder der Transfer von Athleten. Das Hauptquartier des Sportgerichtshofs befindet sich in Lausanne.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Internationalen Sportgerichtshofes zu finden.

Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID)

Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) ist eine internationale Institution, die auf die Initiative der Weltbank im Jahr 1966 durch die Konvention über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern anderer Länder (die ICSID Konvention) gegründet wurde. ICSID bietet ein ständiges Forum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten sowohl im Bereich der Mediation als auch im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit. ICSID Schiedsgerichtsbarkeit stellt die in heutigen Bilateralen Investitionsschutzabkommen am häufigste gewählte Methode der Streitbeilegung dar.

Für weitere Informationen, siehe die Homepage des ICSID.


L

Lex Arbitri

Als lex arbitri bezeichnet man das Recht des Schiedsortes, am Sitz des Schiedsgerichts. Es wird weithin als das auf das Schiedsverfahren anzuwendende Recht verstanden.


M

Mediation

Als Mediation bezeichnet man ein Instrument der Alternativen Streitbeilegung. Mit Unterstützung eines neutralen Dritten, des Mediators, erarbeiten die Parteien selbständig und eigenverantwortlich eine für alle am Verfahren Beteiligten akzeptable Lösung. Obwohl die Mediation dem Schlichtungsverfahren ähnlich ist, wird der wesentliche Unterschied weithin in der Intensität der Einflussnahme des neutralen Dritten gesehen.

Mediation-Arbitration (Med-Arb)

Bei Mediation-Arbitration (Med-Arb) handelt es sich um ein Schiedsverfahren, dem ein Mediationsverfahren vorgeschaltet ist. Schlägt der Mediationsversuch fehl, übernimmt der Mediator die Rolle des Schiedsrichters.


N

New Yorker Übereinkommen
New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, kurz „New Yorker Übereinkommen“, abgeschlossen am 10. Juni 1958 in New York,  ist eines der wichtigsten Instrumente der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Das Übereinkommen verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Schiedsvereinbarungen und Schiedssprüche aus anderen Mitgliedsstaaten anzuerkennen und zu vollzuziehen.

Der vollständige Text des New Yorker Übereinkommens sowie Informationen zu dessen Status sind auf der Homepage der UNCITRAL verfügbar.


O

Ordre Public

Der Begriff Ordre Public beschreibt jene Prinzipien, die die fundamentalen Grundsätze eines Rechtssystems darstellen. Der Begriff wird oftmals in den formellen und materiellen Ordre Public unterteilt. In vielen nationalen Rechtsordnungen, ebenso wie unter dem Regime des New Yorker Übereinkommens, kann ein Schiedsspruch, der gegen den Ordre Public verstößt, angefochten oder dessen Vollstreckung verweigert werden.


S

Schiedsgericht der Stockholmer Handelskammer (SCC)

Das Schiedsgericht der Stockholmer Handelskammer (SCC) ist eine Schiedsinstitution mit Sitz in Stockholm, Schweden. Es administriert Schiedsverfahren nach den Stockholmer Regeln.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des SCC zu finden.

Schlichtungsverfahren

Als Schlichtungsverfahren bezeichnet man ein Instrument der Alternativen Streitbeilegung. Mit Unterstützung eines neutralen Dritten, des Schlichters, erarbeiten die Parteien selbständig und eigenverantwortlich eine für alle am Verfahren Beteiligten akzeptable Lösung. Obwohl das Schlichtungsverfahren der Mediation ähnlich ist, wird der wesentliche Unterschied weithin in der Intensität der Einflussnahme des neutralen Dritten gesehen.

Ständiger Schiedshof (PCA)

Der Ständige Schiedshof (PCA) in Den Haag ist eine Schiedsinstanz, die Staaten, (zwischen-) staatlichen Einrichtungen, internationalen Regierungsorganisationen und Privaten Einrichtungen zur Beilegung von Streitigkeiten anbietet.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Ständigen Schiedshofes zu finden.


U

UNCITRAL Modellgesetz

Das „UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration" (Modellgesetz) wurde im Jahr 1985 zum ersten Mal veröffentlicht und im Jahr 2006 überarbeitet. Das Modellgesetz soll Staaten eine Vorlage für die Überarbeitung ihrer nationalen Schiedsverfahrensgesetze bieten. Dabei ist das Modellgesetz auf die besonderen Erfordernisse der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zugeschnitten. Eine Vielzahl nationaler Schiedsverfahrensgesetze basiert mittlerweile auf dem Modellgesetz, unter anderem auch das österreichische Schiedsverfahrensrecht.

Das Gesetzt findet sich auf der UNCITRAL homepage.

UNCITRAL Regeln

Die UNCITRAL Schiedsregeln sind Verfahrensregeln, die die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) erarbeitet und veröffentlicht hat. Im Gegensatz zu Schiedsinstitutionen wie der ICC oder dem VIAC, ist die UNCITRAL kein Anbieter von Administrationsdienstleistungen für Schiedsverfahren, sondern stellt die UNCITRAL Regeln als vorgefertigte Vereinbarung über den Ablauf eines Schiedsverfahrens zu Verfügung, auf die die Parteien einer Schiedsvereinbarung verweisen können. In ad hoc Verfahren stellen die UNCITRAL Regeln die meistverbreiteten Schiedsverfahrensregeln dar.

Die UNCITRAL Schiedsregeln 2010 sind auf der Homepage der UNCITRAL  zu finden.


V

Vertrag über die Energiecharta

Der „Energy Charter Treaty“, oder Energiecharta-Vertrag, ist ein multilateraler Vertrag, der transnationale Rahmenbedingungen für Handel, Transit und Investitionsschutz auf dem Energiesektor regelt. Er sieht auch alternative Streitbelegungsmethoden für Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten vor, die für die Einleitung von Schiedsverfahren mehrere Möglichkeiten beinhalten.

Für weitere Informationen, siehe die Homepage des Energiecharta-Vertrags.

Vollstreckung
Vollstreckung von Schiedssprüchen

Da das Schiedsgericht keine Befugnis hat, seine eigene Entscheidungen durchzusetzen, ist für die Vollstreckung von Schiedssprüchen die Unterstützung durch staatliche Gerichte notwendig. Das New Yorker Übereinkommen ermöglicht die fast weltweite Vollstreckung von Schiedssprüchen.

Vorläufige Maßnahmen

Nach den meisten Schiedsverfahrensgesetzen und Schiedsordnungen hat das Schiedsgericht die Möglichkeit, vorläufige (einstweilige) oder sichernde Maßnahmen zu erlassen. Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen gibt dem Schiedsgericht die Möglichkeit Beweismittel bei Gefahr in Verzug zu sichern oder sonstige Vermögensgegenstände vor fremden Eingriffen zu schützen.


W

Wiener Regeln

Die Schieds- und Schlichtungsordnung ders Internationalen Schiedsinstitutiongerichts der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) werden als Wiener Regeln bezeichnet.

Die Wiener Regeln sind auf der Homepage des VIAC zu finden. Für weiterführende Informationen, siehe auch die Publikation Commentary on the Vienna Rules and on International Arbitration in Austria.